Die Reichserntedankfeste auf dem Bückeberg

 

Der Bückeberg heute

Denkmalschutz für das Gelände

 

Der entsprechende Antrag, das Gelände unter Schutz zu stellen, wurde von Bernhard Gelderblom am 17. April 2001 gegenüber dem niedersächsischen Landesamt für Denkmalschutz in Hannover gestellt. Er ist mehrfach gegenüber dem zuständigen niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur erneuert worden.

Die Gemeinde Emmerthal, auf deren Boden das Gelände des Festplatzes liegt, versuchte über Jahre, den Denkmalschutz zu verhindern. Sie behauptete, den Bückeberg als Bauland zu benötigen. Es bestünden außerdem „höchste Bedenken“, dass sich das Gelände zu einer Wallfahrtsstätte für Rechtsradikale entwickele.

Über Jahre sah der niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kunst keinen Handlungsbedarf und argumentierte, auf keinen Fall könne der Denkmalschutz gegen den Willen der Kommune durchgesetzt werden.

Seit dem Jahre 2008 ist auf Grund der Hartnäckigkeit der Historiker und des Engagements der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten eine neue Diskussion um den Denkmalschutz entbrannt, der sich die Gemeinde Emmerthal und das Ministerium in Hannover nicht mehr entziehen konnten.

So fand, veranstaltet vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst, am 30. September 2009 ein Experten-Symposium in Hannover statt, an dem zahlreiche Wissenschaftler, aber auch Vertreter der Gemeinde Emmerthal teilnahmen. Dabei bestand bei den Wissenschaftlern, aber auch beim Landesamt für Denkmalschutz, Einigkeit darüber, dass aus fachlicher Sicht gar keine andere Möglichkeit bestehe, als den Bückeberg unter Schutz zu stellen. Durch den Dialog mit den Emmerthaler Bürgern konnten aber auch deren größte Bedenken ausgeräumt werden.

Ende des Jahres 2010 hat das Ministerium für Wissenschaft und Kunst den Bückeberg in das Verzeichnis der zu schützenden Baudenkmale aufgenommen.

Damit ist eine nahezu zehn Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gekommen.

 
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