Das Zuchthaus Hameln in der NS-Zeit

und in der Nachkriegszeit

 

Das Zuchthaus Hameln in der NS-Zeit

Politische Häftlinge im Gefängnis Hameln (bis 31. Oktober 1935)

Die Verfolgung der politischen Gegner im Jahre 1933

 

Der Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude Ende Februar 1933 war Anlass für die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", durch die die wichtigsten Grundrechte der Verfassung aufgehoben wurden. Sie diente als Legitimation für eine Verhaftungswelle durch die Polizei. Mit brutalen Mitteln ging die SA gegen die politischen Gegner vor. Viele der Verhafteten wurden verschleppt, hunderte ermordet. Betroffen waren vor allem Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter.

Nur selten verfolgte die Justiz die von der SA begangenen Morde und Körperverletzungen. Die Justiz beteiligte sich vielmehr an der Bekämpfung des politischen Widerstandes. Durch verschärfte Strafbestimmungen erhielten die Richter die Möglichkeit, für Hoch- und Landesverrat auch die Todesstrafe zu verhängen. Geringste Widerstandshandlungen wurden als "Vorbereitung zum Hochverrat" gewertet.

Die Justiz stellte der Polizei die Gefängnisse zur Unterbringung der politischen Gegner zur Verfügung. Das gilt auch für das Gefängnis Hameln. In den ersten Monaten des Regimes wurden dort massenhaft Kommunisten und Sozialdemokraten aus der Region eingewiesen, bevor sie in Konzentrationslager verschleppt oder vor Gericht gestellt wurden.

 

"Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat"

"Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.

Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-. Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grundlagen zulässig."

Paragraph 1 der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" vom 28.2.1933, Reichsgesetzblatt 1, 1933

 
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