2.) Essgeschirr mit Löffel (ohne Gabel und Messer).
3.) Vollständige Bekleidung und gute Schuhe, die der Jude am Leib trägt.
4.) Für 6 Tage Verpflegung (Transportverpflegung), ebenso, wenn vorhanden, Feld- oder Thermosflaschen mit Kaffee, Tee oder dergl.
...
6.) Weiter haben Sie sämtliches Bargeld, Wertpapiere, Sparkassenbücher, sonstige Wertgegenstände wie Schmucksachen, Ringe, Halsketten, Armbänder und dergl. bei der Evakuierung gesondert verpackt mit einer Aufstellung in doppelter Ausfertigung bei sich zu führen (desgleichen sämtliche Lebensmittelkarten).
7.) Besonders weise ich darauf hin, dass jeder Verkauf, jedes Verschenken oder Verleihen für beide Teile bei strengster Bestrafung verboten ist.
8.) Dieses Schreiben haben Sie bei der Evakuierung unterschrieben abzuliefern."
Mit der Benachrichtigung erhielten die Juden eine Vermögenserklärung,
die für jedes Familienmitglied auszufüllen war. Die Vermögenserklärung war
ein acht, später sechzehn Seiten langer Fragebogen.
28. März
An diesem Tag geschah die "Festnahme und Überstellung der von der Maßnahme betroffenen Juden ... durch die Kreis- und Ortspolizeibehörden".
Über den Abtransport aus Hameln wissen wir etwas aus der Erinnerungen einer Frau.
"Ich war damals in der Verwaltungsstelle der Deutschen Arbeitsfront beschäftigt, die unmittelbar neben dem 'Judenhaus' Pferdemarkt 8 lag.
Von dort sah ich, wie eines Tages am frühen Nachmittag ein Bus mit der Aufschrift 'Sonderfahrt' auf dem Pferdemarkt parkte. Da war eine vielleicht zehnköpfige Gruppe von Frauen, auch einzelnen Kindern. Gesenkten Hauptes, den Judenstern an der Kleidung, eine Wolldecke unter dem Arm, gingen die Menschen zum Bus.
Mein Vorgesetzter riss mich sogleich vom Fenster weg.
'Halt den Mund! Du hast nichts gesehen!'"
Der Bus fuhr mehrere Orte ab und brachte die Menschen über Hildesheim nach Hannover. In Hildesheim hatten sie langwierige Gepäckkontrollen und eine Leibesvisitation über sich ergehen zu lassen. Stundenlang mussten sie im Freien warten. Ihre Wertsachen und die mitgeführten Lebensmittel wurden einkassiert. Die Unterbringung war katastrophal.
In Hameln kontrollierten die Behörden die verlassenen
Wohnungen und versiegelten sie. Das gesamte Vermögen eines Juden galt als
beschlagnahmt und wurde versteigert. Die Vermögensverwertung übernahm das
Finanzamt Hameln.
31. März
An diesem Tag ging von Hannover aus ein Transport mit 500 Personen aus den Regierungsbezirken Hannover und Hildesheim in das Ghetto Warschau. Unter ihnen waren 14 jüdische Personen aus Hameln.
Der Transport vom März 1942 galt den "arbeitsfähigen" Juden und ihren Kindern also den Personen unter 65 Jahren. Die Teilnehmer des Transportes fanden im Warschauer Ghetto katastrophale Bedingungen vor. Zeitweise lebten dort auf engstem Raum 500.000 Menschen. Ab Juli 1942 gab es regelmäßige Deportationen nach Treblinka und andere Orte der Vernichtung.
Von der "Evakuierung in den Osten" war ausgenommen, wer über 65 Jahre alt war. Die älteren deutschen Juden wurden zur "Wohnsitzverlegung" in das "Altersghetto" Theresienstadt aufgefordert. Für diesen Personenkreis war der Transport vom 23. Juli 1942 gedacht. Er umfasste 15 Personen aus Hameln.
In Theresienstadt starben viele Menschen wegen der schlechten Versorgung und der unhaltbaren hygienischen Zustände. Für andere war Theresienstadt nur eine Zwischenstation auf dem Wege nach Auschwitz oder in ein anderes Vernichtungslager.
Vortrag
Organisation und Durchführung der Deportation der jüdischen Bevölkerung aus Ortschaften
des Weserberglands am Beispiel des Transports nach Warschau im März 1942
Bernhard Gelderblom
Hameln 2012 (liegt im
PDF-Format vor)