Die Juden sollten "alle offene und heimliche Gemeinschaft mit den Christen (meiden), es sei im Hause, auf der Gasse oder auf dem Felde, beim gemeinsamen Essen, Trinken, beim Schach-, Karten-, oder Brettspiel". Sie sollten "keine Badstube der Christen betreten, noch christliche Mägde oder Knechte oder Ammen innerhalb- oder außerhalb des Hauses beschäftigen und auch keine Christen mit Arznei versorgen." Was der Bischof verhindern wollte, bestand also noch im 15. Jahrhundert!
Die Juden waren fest in die städtische Gemeinschaft eingebunden. Es war selbstverständlich, dass sie an Verteidigung der Stadt teilnahmen, u. z. bewaffnet. Das gilt auch für den Sabbat! Der Verstoß gegen die Sabbatruhe für den Fall, dass die Stadt verteidigt werden muss, wurde vom Wormser Rabbiner Eleasar Kalonymus ausdrücklich gerechtfertigt. Juden waren gleichberechtigte Bürger.
Im 13. Jahrhundert verbot die Kirche den Christen, Zinsen zu nehmen. Wegen des Zinsverbotes hatten die Juden in den Städten nun ein weitgehend konkurrenzloses Betätigungsfeld.
Sie betrieben neben dem Fernhandel zunehmend Darlehensgeschäfte und die Pfandleihe. Dass die Juden Zinsen nehmen, teilweise auch hohe Zinsen, war den Herren nur recht. In vielen Fällen haben sie die Juden um ihr Geld erpresst. Könige und Fürsten benutzten sie "wie Schwämme, die man sich voll saugen ließ, um sie dann auszudrücken".
Der "jüdische Wucher" wurde zu einem verbreiteten Thema der antijüdischen Polemik. Er wird – zusammen mit dem Vorwurf, Jesusmörder zu sein – in der Zeit der Pest eine ungeahnte Welle des Hasses und Neides über die Juden bringen.
© Bernhard Gelderblom Hameln